Dass es überhaupt eine BürgermeisterWAHL geben kann ….

…besteht die Möglichkeit den unabhängigen Kandidaten Torsten Sikora durch das Leisten einer Unterstützungsunterschrift dazu zu befähigen am 12.06.2022 als zweiter Kandidat für das Neukircher Bürgermeisteramt anzutreten.

Die Unterschrift kann bzw. muss persönlich im Meldeamt des Rathauses bis spätestens 05.04.2022 gegeben werden. Somit ist sichergestellt, dass das offizielle Ende der Unterstützungsunterschriftensammlung am 07.04.2022 nicht überschritten werden kann. 

Öffnungszeiten:
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Wesenitzaue“

Auf die Schnelle 2 Verweise zu umfangreichen Informationen rund um den B-Plan Wesenitzaue. Hier kann sich jeder interessierte Neukircher informieren, was uns die Neukircher in den nächsten Jahren beschäftigen wird.

Für Bürgermeister Jens Zeiler das Maß der Dinge, an dem sich nach seiner ganz persönlichen Meinung, der gesamte Gemeinderat messen lassen muss.

Verweise:

Bürgerbeteiligung –> und alle öffentlichen Infos zum B-Plan Wesenitzaue

Hilfe für alle Bürger, die ihre Meinung zum Entwurf des B-Plans äußern wollen

 

Leserbrief zum Artikel “Ärger um Pläne für Gewerbegebiet“ in der SZ vom 03.07.2020

von Kristin Lähnert

Mit diesem Leserbrief möchte ich als sogenannte “Kritikerin“ zum B – Plan Wesenitzaue mit einem Missverständnis aufräumen, welches auch in oben genannte Artikel wiedergegeben wird. Es entspricht nicht der Wahrheit, wenn davon ausgegangen wird, dass die Anwohner des betroffenen Plangebietes gegen den geplanten Hochwasserschutz der Gemeinde protestieren. Dieser ist wichtig und wir sind durchaus solidarisch mit den Einwohnern unseres Wohnortes, welche in der Vergangenheit vom Hochwasser betroffen waren. Diese Schutzmaßnahme wurde 2011 zum ersten Mal auf den Plan gerufen. Ohne die zwischenzeitliche Zusammenlegung mit der Erschließung des neu geplanten Gewerbegebietes, könnte dieses Vorhaben in seiner Planung bereits weit fortgeschritten, vielleicht sogar schon kurz vor dem Abschluss stehen und die Betroffenen wären bereits besser geschützt. Vielmehr geht es mir als Kritikerin darum, warum für den Bau des Gewerbegebietes nur die Wesenitzaue, welche Landschaftsschutzgebiet ist, für die Gemeinde Neukirch in Frage kommt. Gerade in der aktuell weltweiten Klima- und Naturschutzdiskussion ist es für mich unverständlich, warum so ein intaktes Naturgebiet zerstört werden soll.
Ein weiteres Areal, welches nach meiner Einschätzung weder in einem Schutzgebiet liegt, noch durch Einwohner besiedelt ist , aber bereits über eine mittelbare Anbindung an die S119 verfügt, wurde von der Gemeinde Neukirch in keinster Weise zur Prüfung herangezogen. Bürgeranfragen, warum dies so ist, blieben in der jüngsten Gemeinderatssitzung unkommentiert und somit offen. Vor mehr als einem Jahr, wurde festgestellt, dass eine öffentliche Gemeinderatssitzung nicht den zeitlichen Rahmen für solch ein sensibles Thema bietet. Es war angedacht, dass eine Anwohner – / Einwohnerversammlung durch die Gemeinde initiiert wird, um mehr Transparenz zu schaffen. Leider fand diese bislang nicht statt. Es wäre daher wünschenswert, wenn diese zeitnah durch Herrn Zeiler organisiert werden könnte, damit man als Betroffene seine Ängste und Einwände loswerden könnte, ohne dass man begrenzte Redezeit zugewiesen bekommt.

Die Sitzung des Gemeinderats am 20.05.2020

Am 20.05.2020 kam der am 26.05.2019 gewählte Gemeinderat zu einer weiteren Sitzung zusammen.

Interessante Dialoge gab es zu folgenden Tagesordnungspunkten:

TOP 2 Beratung und Beschluss zum Verkauf der Grundstücke Wohngebiet „Am Valtenberg“ (ehemalige Bezeichnung „Wohngebiet hinter der Oberschule“)

BE:     Frau Würz-Lehmann

Es gab qualifizierte Fragen von GR Dr. Hummel zur Vergaberichtlinie. Diese wurde dem GR nur vorgelegt und nicht beschlossen, und auch nicht öffentlich diskutiert. Außerdem gab es berechtigte Anpassungsvorschläge von GR Pietsch. Vielleicht nur eine kurze Ausführung zum Widerspruch, der sich für uns hier bot.
In der Vergaberichtlinie wird in der Präambel das Ziel 5000+ angeführt, die Schlussfolgerung daraus ist, dass wir in einem Punktesystem die Anzahl der Menschen, die hier in Neukirch bauen wollen mit der höchsten Punktzahl bewerten sollten, um so diesem Ziel näher zu kommen. Doch leider bekommt man im dargebotenen Punktesystem nur max. 15 Punkte für die Größe der Familie, jedoch 30 Punkte, wenn man einen unbefristeten Arbeitsplatz der Firma TRUMPF vorweisen kann (10 Punkte für Arbeitsplatz in Neukirch und 20 Punkte Arbeitsplatz bei TRUMPF). Diese Unverhältnismäßigkeit beruht auf einen städtebaulichen Vertrag mit der Fa. TRUMPF vom 24.06.2016, den der GR leider nicht zu sehen bekommen hat. Es gab insgesamt keine Diskussion zum Vergabeleitfaden, sondern die Vorlage wurde präsentiert und es galt abzustimmen. Die gewollte sachliche Befassung mit dem Vorschlag GR Pietsch kam aufgrund der schroffen Abweisung durch den Bürgermeister nicht zustande. Er sagte sinngemäß:

„Möchte noch jemand über die Dinge diskutieren? Dieses Nachgefrage geht mir nur auf den Geist… ich will das Thema jetzt endlich abschließen.“

Somit würgte er in zweifelhafter Weise die Diskussion ab und kam direkt zur Abstimmung. Wie zu erwarten, stimmten die 5 GR, die sich ihrer Diskussionsmöglichkeit beraubt sahen dagegen. Nicht, dass sie das Ansinnen der Vergaberichtlinie ablehnen, sondern aufgrund des undemokratischen Prozederes des Bürgermeisters, der sich anmaßt, jedwede sachliche Befassung zu unterbinden. Desweiteren ist auch nicht klar, was hinter dem Bekenntnis 5000+ steht. Außer vielleicht, dass die Einwohnerzahl von Neukirch >5000 gehalten werden soll. Eine Strategie, so wie sie seit der Etablierung des Begriffs 5000+ durch die GBN im Jahre 2016 angedacht war (siehe Was ist 5000+?), vermutet man vergebens.

TOP 3 Beratung und Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen

BE:     Frau Goldberg-Hübner, Frau Synde

Auch hier wurden vom Bürgermeister berechtigte Fragen zum Thema Planung, Auswahl der Geräte, Wartung, Synergieeffekte der beiden oder weiterer Schulen, Einfluss von Erfahrungen anderer Schulen im Umkreis, der pädagogisch erreichbaren Lernverbesserungen und vor allem nach dem Digitalisierungskonzept unserer beiden Schulen abgewürgt. So wurde freudestrahlend berichtet, was alles sich die Lehrer wünschen und vielleicht auch brauchen und sich glücklcih geschätzt hier Geräte in und Infrastruktur zu schaffen. Die Bewertung der Gemeindeverwaltung lag allein auf den finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Welch ein Wahnsinn es darstellt, die der altehrwürdigen Lessingschule mit ihren dicken Mauern in jedem Raum einen WLAN-Access-Point installieren zu müssen, da sonst die Konnektivität nicht gegeben ist, ist kaum vorstellbar. Dies ist bestimmt für viele verantwortungsvolle Eltern ein Ausschlussgrund, diese Schule für ihre Kinder in Betracht zu ziehen. Es gab also nur eine lapidare Tabelle mit Anzahl und Preisen als Info für den GR, zum Konzept und den Details nur vereinzelt verbale Äußerungen. Die Frage nach der Auswahl der Komponenten bezüglich gesundheitlicher Aspekte des Strahlenschutzes bejahte der beurlaubte Telekommunikationsverkäufer Jens Zeiler und sagte, dass die Komponenten durch Experten ausgewählt werden, die wissen, was sie tun. Zack, Thema beendet. Es wurde in Aussicht gestellt sich in den Schulen von den Umsetzungen irgendwann in 2021 mittels eines Besuches von interessierten Gemeinderäten informieren zu lassen. Dort steht man dann aber vor vollendeten Tatsachen und kann nichts mehr so leicht rückgängig machen. Bis heute, gibt es keine unabhängige Studie, die klar nachweisen kann, dass sich die Lernerfolge aufgrund des Einsatzes digitaler Geräte oder Lernmedien einstellen. Hier folgte der Gemeinderat einfach dem Glaubenssatz, dass Digitalisierung die Zukunft ist.

TOP 5 Beratung und Beschluss zu Baugesuchen

BE:     Frau Würz-Lehmann

Hier argumentiert die Verwaltung, inklusive und wortführend von Bauamtsleiterin Frau Würz-Lehmann, im TOP 5 aus scheinbar persönlich-ästhetischen Gründen mit dem Beschlussvorschlag der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben an der Dresdener Straße 1. Bestätigt wurde das dann weiter durch 2 Äußerungen persönlicher Befindlichkeiten durch die GR Hutsch und Harig. Dieser dann folgende Beschluss ist mit keiner Silbe sachlich unterlegt und spiegelt das sachliche Befassungsvermögen in solchen Themen gut wider. Hier stimmten 4 GR dagegen, einer enthielt sich. Sind persönliche Befindlichkeiten bei Entscheidungen im GR nicht eigentlich fehl am Platze? Der Rest des GR folgte dann der mehrheitlich geprägten Ausrichtung durch den Inhalt des Beschlussvorschlags vorgegeben.

So erinnert mich diese Situation an eine Sitzung im Jahre 2011. Am 20.07.2011 stimmten einige Gemeinderäte, die auch heute noch tätig sind, dem Beschlussvorschlag des damaligen Bürgermeisters zu bzw. enthielten sich der Stimme. Damals ging es um die Errichtung einer Spielhalle im ehemaligen Schleckermarkt. Diese Spielhalle prägt nun seit Jahren unseren Ort im Bereich Oberland. Es gab damals 4 Ja-Stimmen – inklusive Gottfried Krause -, 6 Nein-Stimmen und sage und schreibe 5! Enthaltungen. Trotz des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens zur Spielhalle, wurde diese durch das LRA genehmigt, da die Verwaltung vergessen hatte die Ablehnungsgründe schriftlich darzulegen und auch weil die Volksbank wohlwollend 3 Parkplätze zur Verfügung stellte, die ebenfalls zum Betrieb notwendig waren.
Damals waren es Gefahren, wie Spielsucht für unsere Kinder und Jugendlichen die bis heute niemanden dazu bewegt haben das Thema Spielkasino in der Neukircher Ortsmitte nochmal aufzugreifen. Heute zählen persönliche Befindlichkeiten mehr denn je im Gemeinderat oder ist es nur der Herdentrieb, der das selbstständige Nachdenken beeinflusst?

TOP 6 Beratung und Beschluss zur Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen Technische Anlagen – Elektroplanung zu BV Sanierung Sporthalle Oberschule “Am Valtenberg“

BE:     Frau Würz-Lehmann

Auch bei diesem TOP gab es berechtigte Nachfragen des GR Dr. Hummel. Er stellte die Frage, ob denn jetzt die Leistungen 1-8 komplett beauftragt werden müssen, wenn doch schon per Eilentscheid des Bürgermeisters die Leistungen 1-3 bereits letztes Mal vergeben wurden. Ebenso fragte er, über den finanziellen Umfang der per Eilentscheid beauftragten Leistungen. Diese wurden durch die Verwaltung mit 30TEURO beziffert. In der Hauptsatzung gibt es wohl nur den bürgermeisterlichen Rahmen für einen geringeren Betrag.
Letztere Anfrage wurde ohne Prüfung der Dokumente, die über die Homepage einsehbar sind vom sichtlich genervten Bürgermeister abgebügelt.
Außerdem fragte der Bürgermeister Dr. Hummel, ob er denn ein Problem sehe jetzt einfach nochmal über alle Punkte abzustimmen, obwohl die Entscheidung zu 1-3 des Bürgermeisters bereits existiere? Die Antwort Dr. Hummels, dass es ja da bereits einen Beschluss gibt wurde mit den Worten

„… so ein Theater…“

kommentiert und abgewiesen. Die Bauamtsleiterin Frau Würz-Lehmann schaute nach dieser Aussage den Bürgermeister zustimmend grinsend an.
Auch hier gab es wieder 4 Gegenstimmen, der Rest der GR hatte mit dem fragwürdigen Ablauf keine Probleme.

Fazit

Diese Gemeinderatssitzung hat weiter mit erschreckendem Ausmaß das demokratische Befassungsvermögen der in der Sitzung zu den beschriebenen TOPs aktiven Verwaltungsmitglieder und des Bürgermeisters gezeigt. Berechtige Anfragen werden genervt abgeschmettert, es erfolgt eine Vermischung mit persönlichen Befindlichkeiten, es werden unsachliche und unqualifizierte Zwischenäußerungen des Bürgermeisters gegeben und die Mehrzahl der Gemeinderäte nickt die entsprechenden Beschlussvorlagen nur einfach noch ab. Bei Gegenstimmen oder Enthaltungen werden diese Meinungsäußerungen abfällig kommentiert. Eine sachliche Befassung mit den Inhalten findet aufgrund der Vorgaben der Verwaltung, des Bürgermeisters und aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht mehr statt. Dem normalen Bürger interessieren die Sitzungen des Gemeinderats schon lange nicht mehr. So ist es auch für ihn nicht möglich sich über das Vorgehen in der beschriebenen Art und Weise selbst zu objektiv zu informieren.

Die oftmals geleisteten Gegenstimmen bzw. Enthaltungen vonseiten AfD und GBN sind keine Form der Ablehnung des prinzipiellen Inhalts, sondern der Ausdruck des nicht Konformgehen mit der Art und Weise des Bürgermeisters als Vorsitzender des Gemeinderats im Umgang mit einer sachlichen Diskussion und Befassung. Scheinbar werden in kleinem internen Kreis Dinge vorberaten, als Beschlussvorschlag verfasst und somit einer Diskussion und Befassung in öffentlicher Sitzung jedwede Grundlage entzogen. Doch das ist nur eine reine Vermutung, denn aus einem anderen Blickwinkel müsste man ansonsten das generelle Verständnis des Bürgermeisters für ein transparentes und offenes Diskussionsklima infrage stellen. Ein passendes Zitat fällt mir gerade noch dazu in die Hände:

„In einen Ortschafts, Gemeinde-, Stadt-, oder Kreisrat gewählt zu werden, bedeutet, sich in die Pflicht nehmen zu lassen, und zwar in die Pflicht den Wählern, aber auch gegenüber allen anderen Bürgern einer Kommune. Mit dem Wählerauftrag verbindenden Erwartungen gilt es verantwortungsvoll umzugehen.“
Dr. Fritz Hähle MdL a.D.

Gleiches gilt natürlich auch für den Bürgermeister, der zwar Chef der Verwaltung ist, jedoch auch nur eine Stimme im Gemeinderat hat.

Nachwort:

Aufgrund aktuellen Anlasses sei daraufhin gewiesen, dass dieser Beitrag so neutral, wie möglich verfasst wurde. Das Geschriebene wird von uns immer grundsätzlich als Gedankenantoß bzw. Gesprächs- bzw. Diskussionsgrundlage gesehen, als Steigerung dessen als konstruktive Kritik. Bei jeder kritischen Äußerung legen wir ausführlich und mittels Fakten dar, warum wir dieser oder jener Meinung sind und zeigen immer alternative Lösungen auf!
Persönliche Beleidigungen und Angriffe liegen uns fern!

Trotzdem sind vereinzelt anders gelegene, individuelle Interpretationsmöglichkeiten denkbar.
Sollte es Personen geben, die sich persönlich angegriffen, beleidigt oder „über Ihre Hutschnur“ gehend mit den hier geschriebenen Worten belästigt fühlen, so bitten wir das im Voraus bereits zu entschuldigen. Doch können wir diesem Fakt unmittelbar leider keine Abhilfe leisten. Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns in eine, an der Sache ausgerichteten, vor allem aber in eine vorurteilsfreie und offene Diskussion im Interesse der Mehrheit der Neukircher Bürger einsteigen.
Danke für Ihr Verständnis.

Die Sitzung des Gemeinderats am 28.08.2019

Am 28.08.2019 kam der am 26.05.2019 gewählte Gemeinderat zu einer weiteren Sitzung zusammen. Es gab 2 Tagesordnungspunkte (TOP 13 und TOP 14), die im Zusammenhang mit dem vom Bürgermeister zum Leitthema der zukünftigen Ratsarbeit – den Planungen zur Wesenitzaue – standen. Zum einen ging es um die Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der Abrissmaßnahme Leibingerstraße 30 für die gewerbliche Entwicklung (TOP 13) und um die erneute Befassung aufgrund Erhöhung des Honorars für die Planungsleistungen (TOP 14) vonseiten des Planers Landschaftsarchitekt Panse aus Bautzen.

Bei TOP 13 wurde erstmalig, trotz mehrfacher Befassung im Gemeinderat deutlich, dass seit dem Grundsatzbeschluss zum Abriss das Förderprogramm gewechselt wurde. Waren früher 10 brachliegende Jahre vor der Weiternutzung nötig, ist der Abriss nun elementarer Bestandteil der gesamten Planungen um die Wesenitzaue. Damit kann nach Abriss direkt eine entsprechende Bebauung erfolgen. Die Abstimmung endete 16+1 Stimmen dafür, bei einer Enthaltung.

Bei TOP 14 brachten 2 Gemeinderäte berechtigte Zweifel an der Aufwandseinschätzung des Planungsbüros aus dem Jahr 2016 zum Ausdruck. Wer ein Gewerbegebiet in einem Landschaftsschutzgebiet, inklusive verschachteltem Naturschutzgebiet mit umliegender Wohnbebauung planen möchte, hat mit den höchsten Anstrengungen bei Planung, Erklärung, Schaffung von Transparenz und Kompromissen zu rechnen! Aber möglicherweise lag dem Planer auch nur die oben aufgeführte allgemeine Zielstellung der Gemeinde vor, sodass er gar nicht richtig wissen konnte, worauf er sich einlässt. Die Abstimmung endete mit 12+1 Stimmen dafür, 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Als stiller Beobachter verfolgte an diesem Abend der neue Geschäftsführer der TRUMPF Sachsen GmbH bis zum Schluss das Geschehen. Leider wurde er den Ratsmitgliedern als solcher nicht vorgestellt, sodass erst eine anschließende Recherche notwendig war, um die auffallend innige Begrüßung seines Mitarbeiters und 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Andreas Hultsch deuten zu können.

Die neuen Gemeinderäte stimmten bis auf eine Ausnahme (Enthaltung) ebenfalls dafür, obwohl der seit Jahren die Verwaltung und den Planer schwer beschäftigende Planungsstand ihnen vermutlich gar nicht bekannt sein konnte. Die Rückmeldungen aus der ersten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bis dahin meines Wissens nach nur von ganzen 2 Gemeinderäten im Detail durchgearbeitet. Die sehr interessanten, umfangreichen Meinungen und Bedenken aus den Rückmeldungen sind kein Anlass für den Bürgermeister, die Unterlagen allen Gemeinderäten zur Verfügung zu stellen, so wie es bis dato immer der Fall war. So muss nun der, der sich wirklich für den Inhalt interessiert und sich objektiv seine Meinung bilden möchte, nun einen Termin im Bauamt machen und diese umfangreichen Dokumente vor Ort einsehen. Dafür sind gut 3 Stunden einzuplanen, will man sich halbwegs einen Überblick verschaffen. Diese Zeit hat der ein oder andere Gemeinderat nicht übrig, um seinen Entscheidungen im Rat eine faktenbasierte Grundlage zu geben.
Waren es am Anfang nicht gerechtfertigte Datenschutzbedenken, so ist es jetzt eine auf des Bürgermeisters Nachfrage vom Bauaufsichtsamt erhaltene Mitteilung, dass die Ausgabe der Unterlagen an den Gemeinderat nicht erforderlich sei. Transparenz im Sinne der Neukircher Bürger sieht unserer Meinung nach anders aus. Vorschläge zur Verbesserung wurden an den Planer und den Bürgermeister bereits herangetragen. Bislang gab es dazu noch keine positive Rückmeldung.

Bei einem so wichtigen und vom Bürgermeister persönlich zum Leitthema gemachten Projekt, welches in erheblichem Maße die strategische Ausrichtung der Gemeinde Neukirch für Jahre oder gar Jahrzehnte binden wird, ist die Kommunikation und Transparenz der Verwaltung für die Entscheidungsträger von signifikanter Wichtigkeit. Diese haben durch ihre Wahl einen Wählerauftrag, der nur lauten kann, sich im Sinne und zum Wohle unseres gemeinsamen Heimatortes Neukirchs einzusetzen. Dazu gehört etwas mehr, als ungefähr einmal im Monat bei den Tagesordnungspunkten vorabgestimmt „an der richtigen Stelle“ den Arm zu heben.


Nachwort:

Aufgrund aktuellen Anlasses sei daraufhin gewiesen, dass dieser Beitrag so neutral, wie möglich verfasst wurde. Das Geschriebene wird von uns immer grundsätzlich als Gedankenantoß bzw. Gesprächs- bzw. Diskussionsgrundlage gesehen, als Steigerung dessen als konstruktive Kritik. Bei jeder kritischen Äußerung legen wir ausführlich und mittels Fakten dar, warum wir dieser oder jener Meinung sind und zeigen immer alternative Lösungen auf!
Persönliche Beleidigungen und Angriffe liegen uns fern!

Trotzdem sind vereinzelt anders gelegene, individuelle Interpretationsmöglichkeiten denkbar.
Sollte es Personen geben, die sich persönlich angegriffen, beleidigt oder „über Ihre Hutschnur“ gehend mit den hier geschriebenen Worten belästigt fühlen, so bitten wir das im Voraus bereits zu entschuldigen. Doch können wir diesem Fakt unmittelbar leider keine Abhilfe leisten. Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns in eine, an der Sache ausgerichteten, vor allem aber in eine vorurteilsfreie und offene Diskussion im Interesse der Mehrheit der Neukircher Bürger einsteigen.
Danke für Ihr Verständnis.

Die konstituierende Sitzung des Gemeinderats am 21.08.2019

Am 21.08.2019 kam der am 26.05.2019 gewählte Gemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode geht es meist nur um die Besetzung der Ausschüsse und die Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgermeisters.

Wir als GBN haben jeweils einen Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen. Für den 1. Stellvertreter schlugen wir Herrn Andreas Keller aus den Reihen der CDU vor. Er sollte den langjährigen Inhaber dieser Position, Herrn Andreas Hultsch (ebenfalls CDU) ablösen. Die Begründung dafür liegt auf der Hand.
Herr Keller konnte, als ortsbekannter Apotheker, auf Anhieb bei seiner ersten Kommunalwahl die mit Abstand meisten Stimmen auf sich vereinen. Dies und der Fakt, dass auch an dieser Stelle einen Generationswechsel zeitgemäß wäre, hat uns dazu bewogen ihn vorzuschlagen. Andreas Hultsch hat diesen Posten schon seit mehreren Jahren inne und bekleidet diesen abweichungsfrei partei- und firmenloyal. Weder die exorbitanten Investitionen in das Neukircher Abwasserkonzept, auch nicht der stillschweigend eingeleitete „Verkauf“ der Neukircher Identität an die schon detailreich geplante Großgemeinde Neukirch-Steinigtwolmsdorf-Sohland, noch in der Asyldebatte um etwaige Neukircher Standorte, ließen ihn vom vorgegebenen Mainstream „lokaler Aktivisten“ abweichen. Für seinen Heimatort im Sinne der Mehrheit der Neukircher Bürger Stellung zu beziehen bzw. gar tätig geworden zu sein lässt sich anhand der Gemeinderatsprotokolle in seinen bisherigen Amtszeiten nur schwer nachvollziehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt trug aber außerdem noch dazu bei. Nämlich die Äußerungen unseres Bürgermeisters Jens Zeiler am 01.05.2019 in der Sächsischen Zeitung. Dort sagte er, dass er die Arbeit des neuen Gemeinderats maßgeblich am Fortschritt der Planungen für die Wesenitzaue messen wird. Da diese Planungen eng mit der Firma TRUMPF verbunden scheinen und Andreas Hultsch in leitender Position auch bei TRUMPF seine Brötchen verdient, war es uns wichtig hier genügend Freiraum zu schaffen. Obwohl der Hauptamtsleiter Herr Bär vor der geheimen Wahl nochmal deutlich machte, dass es dabei formell keine Befangenheit gibt. Interessant dabei ist, dass Andreas Hultsch sich am 22.06.2016, als es bereits um die Bewilligung überplanmäßiger Planungskosten und den Grundsatzbeschluss zur Beauftragung des B-Planes Wesenitzaue ging, aufgrund der scheinbaren Involvierung in die Planungen seines Arbeitgebers sich selbst für befangen hielt und an der Abstimmung nicht teilnahm. Wobei weder damals noch heute etwas von einer Gewerbegebietserweiterung von TRUMPF in der Aufgabenstellung zu finden war und ist! Die erste und letzte öffentliche Aussage, unmittelbar nach den Gemeinderatsbeschlüssen zur Wesenitzaue im Jahr 2016 des damaligen TRUMPF-Geschäftsführers Dr. Harry Thonig in der SZ vom 12.07.2016 lautete:

„Die Pläne der Gemeinde für ein neues Gewerbegebiet haben mit potenziellen Erweiterungen des Unternehmens nichts zu tun, sagt Geschäftsführer Dr. Harry Thonig.“

Die Ziele des Bebauungsplans Nr. 11, Wesenitzaue, beschlossen am 25.05.2016 laut Aufgabenstellung sind:

  • Schaffung geordneter städtebaulicher Verhältnisse
  • Hochwasserschutz und bauliche Entwicklung
  • Beseitigung von Konflikten zwischen Wohnen und Gewerbe

Gewählt wurde dann Andreas Hultsch mit 12+1:6 Stimmen, sodass er weiterhin der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ist. Unseren Glückwunsch dazu.

Für den Posten des 2. Stellvertreters schlugen wir Hannelore Schubert (CDU) vor. Auch hier gibt es eine einfache Begründung.
Hannelore Schubert zeichnet sich über die Jahre in einer sehr sozialen und bodenständigen Arbeitsweise im Gemeinderat aus. Ging es um die Interessen der Neukircher Bürger war sie immer bereit sich selbstlos einzusetzen. Sie hatte bis dahin noch keine familiären Verbindungen, weder in die Verwaltung noch in anderen Fraktionen, die sie in irgendeiner Weise beeinflussen könnten. Sie ist ein absoluter Ruhepol in der Ratsarbeit. Die Ehefrau des bisherigen 2. Stellvertreters Edgar Lehmann, Frau Cornelia Würz-Lehmann, ist die Bauamtsleiterin in der Neukircher Verwaltung, sein Bruder Karl ist ebenfalls Gemeinderat in der CDU-Fraktion. Auch hier sei angemerkt, dass es dabei formell ebenfalls keine Befangenheit gibt.
Ebenfalls konnte sich hier unser Vorschlag nicht durchsetzen. Mit ebenso 12+1:6 Stimmen wurde der alte 2. Stellvertreter auch der neue. Edgar sprechen wir genauso unseren herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl aus.

Die neuen Machtverhältnisse zum künftigen Umsetzen der vom Bürgermeister eingebrachten Themen im Gemeinderat wurden uns und den Bürgern durch diese beiden Wahlen eindrucksvoll vorgeführt. Bleibt zu hoffen, dass nicht allein Linientreue die Entscheidungen des Rates in Zukunft bestimmen wird und dadurch eventuell die Interessen der Mehrheit der Neukircher Bürger auf der Strecke bleiben.


Nachwort:

Aufgrund aktuellen Anlasses sei daraufhin gewiesen, dass dieser Beitrag so neutral, wie möglich verfasst wurde. Das Geschriebene wird von uns immer grundsätzlich als Gedankenantoß bzw. Gesprächs- bzw. Diskussionsgrundlage gesehen, als Steigerung dessen als konstruktive Kritik. Bei jeder kritischen Äußerung legen wir ausführlich und mittels Fakten dar, warum wir dieser oder jener Meinung sind und zeigen immer alternative Lösungen auf!
Persönliche Beleidigungen und Angriffe liegen uns fern!

Trotzdem sind vereinzelt anders gelegene, individuelle Interpretationsmöglichkeiten denkbar.
Sollte es Personen geben, die sich persönlich angegriffen, beleidigt oder „über Ihre Hutschnur“ gehend mit den hier geschriebenen Worten belästigt fühlen, so bitten wir das im Voraus bereits zu entschuldigen. Doch können wir diesem Fakt unmittelbar leider keine Abhilfe leisten. Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns in eine, an der Sache ausgerichteten, vor allem aber in eine vorurteilsfreie und offene Diskussion im Interesse der Mehrheit der Neukircher Bürger einsteigen.
Danke für Ihr Verständnis.

Impressionen aus dem Gemeinderat in der Kategorie Kommunalpolitik

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode (08/2019) werden wir in unregelmäßigen Abständen und je nach zur Verfügung stehender Zeit einige Impressionen aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats hier kundtun.
Teilweise werden die Beiträge etwas zeitlich verschoben veröffentlicht, was aber nicht heißt, dass sie weniger lesenswert sind.

2. Neukircher Meinungsumfrage

Die 2. Neukircher Meinungsumfrage findet am 15.09.2019 im Zuge des Herbstmarktes statt. Die Umfrage wurde dieses Mal federführend vom Neukircher Jugendbeirat erstellt.

Wir als GBN standen den Jugendlichen mit unseren Erfahrungen aus 2016 beratend zur Seite. Wir hoffen, gerade im Sinne der Jugendlichen, dass sich viele Neukircher daran beteiligen. Nur durch eine große Anzahl an Meinungen kann sich der Neukircher Bürger entsprechend Gehör verschaffen, Anregungen und Hinweise geben sowie auch Kritik üben.

Nochmals die Bitte an alle Neukircher:
Gehen Sie zum Herbstmarkt und nehmen Sie sich die Zeit für die Meinungsumfrage. Unterstützen Sie die Arbeit des Jugendbeirats wertschätzend durch Ihre Teilnahme.

Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2019

Diese Veröffentlichung trägt den Charakter einer privaten Mitschrift (vorläufiges Ergebnis) und ist nicht das offizielle Wahlergebnis! Dieses wird zeitnah von der Gemeinde veröffentlicht.

Irrtümer aufgrund handschriftlicher Aufzeichnung möglich.

Wählervereinigung Prozent Stimmen Sitze gewählte Gemeinderäte
CDU 37,1 8 Andreas Hultsch, Karl Lehmann, Hannelore Schubert, Bernd Harig, Gerd Thomas, Andreas Opitz, Sven Sutter, Andreas Keller
GBN 10,8 2 Ronny Wolf, Dr. Michael Thamm
Neukirch
braucht
Zukunft
16,8 3 Edgar Lehmann, Thomas Hensel, Bert Thomas
Freie
Wähler
Neukirch
3,7 0
AfD
22,6 4 Dr. Johannes Hummel, Rosemarie Hummel, Knuth Pietsch, Reinhard Hirsch
SPD 9 1 Jens Riedel