von Kristin Lähnert
Mit diesem Leserbrief möchte ich als sogenannte “Kritikerin“ zum B – Plan Wesenitzaue mit einem Missverständnis aufräumen, welches auch in oben genannte Artikel wiedergegeben wird. Es entspricht nicht der Wahrheit, wenn davon ausgegangen wird, dass die Anwohner des betroffenen Plangebietes gegen den geplanten Hochwasserschutz der Gemeinde protestieren. Dieser ist wichtig und wir sind durchaus solidarisch mit den Einwohnern unseres Wohnortes, welche in der Vergangenheit vom Hochwasser betroffen waren. Diese Schutzmaßnahme wurde 2011 zum ersten Mal auf den Plan gerufen. Ohne die zwischenzeitliche Zusammenlegung mit der Erschließung des neu geplanten Gewerbegebietes, könnte dieses Vorhaben in seiner Planung bereits weit fortgeschritten, vielleicht sogar schon kurz vor dem Abschluss stehen und die Betroffenen wären bereits besser geschützt. Vielmehr geht es mir als Kritikerin darum, warum für den Bau des Gewerbegebietes nur die Wesenitzaue, welche Landschaftsschutzgebiet ist, für die Gemeinde Neukirch in Frage kommt. Gerade in der aktuell weltweiten Klima- und Naturschutzdiskussion ist es für mich unverständlich, warum so ein intaktes Naturgebiet zerstört werden soll.
Ein weiteres Areal, welches nach meiner Einschätzung weder in einem Schutzgebiet liegt, noch durch Einwohner besiedelt ist , aber bereits über eine mittelbare Anbindung an die S119 verfügt, wurde von der Gemeinde Neukirch in keinster Weise zur Prüfung herangezogen. Bürgeranfragen, warum dies so ist, blieben in der jüngsten Gemeinderatssitzung unkommentiert und somit offen. Vor mehr als einem Jahr, wurde festgestellt, dass eine öffentliche Gemeinderatssitzung nicht den zeitlichen Rahmen für solch ein sensibles Thema bietet. Es war angedacht, dass eine Anwohner – / Einwohnerversammlung durch die Gemeinde initiiert wird, um mehr Transparenz zu schaffen. Leider fand diese bislang nicht statt. Es wäre daher wünschenswert, wenn diese zeitnah durch Herrn Zeiler organisiert werden könnte, damit man als Betroffene seine Ängste und Einwände loswerden könnte, ohne dass man begrenzte Redezeit zugewiesen bekommt.